Der gemäß § 55 BRAO bestellte Abwickler der Kanzlei eines ehemaligen Rechtsanwalts ist Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 AO bezogen auf das Kanzleivermögen des ehemaligen Rechtsanwalts. Nach § 34 Abs. 3 AO handelt es sich um einen ...
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