Als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 AO hatte der Abwickler die steuerlichen Pflichten des ehemaligen Rechtsanwalts gemäß § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen, soweit die abzuwickelnde Kanzlei betroffen war. Da der ehemalige Rechtsanwalt mit seiner ...
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